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Entwurf von Gesundheitsprotokollen zur Bekämpfung von COVID-19 auf Yachten

Das griechische Ministerium für Tourismus hat den Entwurf eines Gesundheitsprotokolls für COVID-19 für den Yachtsport in Griechenland veröffentlicht. Einzelheiten zu dem Vorentwurf finden Sie hier:

Bestimmung der maximalen Anzahl von Fahrgästen

Für offene Motorboote mit einer Länge über alles von bis zu zehn (10) Metern beträgt die zulässige Höchstzahl der Fahrgäste 50% der in der Lizenz angegebenen Höchstzahl.
Für Motorboote mit einer Länge von bis zu zehn (10) Metern über alles beträgt die zulässige Höchstzahl der Passagiere 30% der in der Lizenz angegebenen Höchstzahl.
Bei Motorbooten mit einer Länge über alles von mehr als zehn (10) Metern entspricht die Höchstzahl der zugelassenen Fahrgäste 70% der in der Lizenz angegebenen Höchstzahl.

Für Segelyachten gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Höchstzahl der Passagiere.

Die oben genannten Grenzwerte gelten bis zum 15. Juni 2020, wenn die Durchführung der Maßnahme und die epidemiologische Situation neu bewertet und möglicherweise geändert werden.

Gesundheit der Fahrgäste

Jedes Boot muss ein Logbuch mit den folgenden Angaben führen:

- Namen der an Bord befindlichen Personen
- ihren Status (z. B. Besatzung, Passagier, Besucher, Techniker usw.)
- Stunden des Ein- und Aussteigens aus dem Schiff. Das Logbuch muss den Hafen- und Gesundheitsbehörden in elektronischer oder gedruckter Form zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

Jedes Schiff darf nur die Personen befördern, die zu Beginn der Reise an Bord gegangen sind, und andere Personen dürfen nicht an Zwischenstationen an Bord gehen oder andere Personen besuchen.

Darüber hinaus wird auf jedem Schiff ein Logbuch geführt, das die Gesundheit der Besatzungsmitglieder und Passagiere überwacht. Die Besatzungsmitglieder und Passagiere müssen einmal täglich ihre Körpertemperatur messen, die in das Logbuch zur Überwachung der Gesundheit der Insassen eingetragen wird. Das Logbuch kann von den Hafen- und Gesundheitsbehörden in elektronischer oder gedruckter Form eingesehen werden.

Wenn einer der Bewohner Symptome einer COVID-19-Infektion entwickelt (plötzlicher Krankheitsbeginn mit mindestens einem der folgenden Symptome: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), sollte dies in das Logbuch zur Gesundheitsüberwachung der Bewohner eingetragen werden. Der Managementplan für einen COVID-19-Verdachtsfall sollte aktiviert werden.

Meldung eines Verdachtsfalls

Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften muss die für das Schiff verantwortliche Person (Kapitän) die zuständige Behörde des nächsten Hafens unverzüglich über jede Gefahr für die öffentliche Gesundheit an Bord, einschließlich jedes Verdachts auf eine ansteckende Krankheit, unterrichten.

Vor dem Einlaufen in den Hafen muss ein Dokument für Schiffe auf internationaler Fahrt, die Erklärung über die Gesundheit im Seeverkehr, vom Kapitän und/oder Arzt, falls an Bord, ausgefüllt und der zuständigen Behörde gemäß den örtlichen Anforderungen übermittelt werden.

Bei Schiffen, die in Binnengewässern verkehren, ist die zuständige Behörde vor der Ankunft im Hafen durch Ausfüllen der Gesundheitserklärung für den Seeverkehr oder auf andere Weise zu benachrichtigen. Der Kapitän muss die zuständige Behörde über die Anzahl der Passagiere (Besatzung und Passagiere) und über das Vorhandensein eines Zwischenfalls an Bord informieren. Der Kapitän sollte sich über jedes Kontaminationsrisiko oder jede andere Gefahr für die öffentliche Gesundheit an Bord im Klaren sein.

Wenn eine Person an Bord (ein Besatzungsmitglied oder ein Passagier) Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten (einschließlich des plötzlichen Auftretens von mindestens einem der folgenden Symptome: Husten, Fieber oder Kurzatmigkeit), sollte dies unverzüglich den zuständigen Behörden auf dem oben genannten Weg gemeldet werden.

Eine sofortige Benachrichtigung der zuständigen Gesundheitsbehörden ist wichtig, damit festgestellt werden kann, ob der Hafen über die nötigen Kapazitäten verfügt, um den COVID-19-Verdachtsfall zu transportieren, zu isolieren, zu diagnostizieren und zu versorgen. Das Schiff kann aufgefordert werden, einen anderen Hafen in der Nähe anzulaufen, wenn die erforderlichen Hafenkapazitäten nicht zur Verfügung stehen oder wenn der medizinische Zustand des COVID-19-Verdachtsfalls dies rechtfertigt.

Es ist wichtig, dass alle Vorkehrungen so schnell wie möglich getroffen werden, um die Möglichkeit von verdächtigen Vorfällen an Bord zu minimieren.

Umgang mit verdächtigen Vorfällen

Jedes Schiff muss einen schriftlichen Plan für den Umgang mit einem mutmaßlichen COVID-19-Vorfall erstellen, in dem Folgendes beschrieben wird:

a) Symptome, die eine Person als Verdachtsfall einer COVID-19-Infektion kennzeichnen (plötzlicher Krankheitsausbruch mit mindestens einem der folgenden Symptome: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit),
b) den Plan für die Mitteilung und Unterrichtung der zuständigen Behörde des nächsten/aktuellen Hafens über den Verdachtsfall;
c) das Verfahren zur vorübergehenden Isolierung der Person, die als Verdachtsfall von COVID-19 gilt, bis zur sicheren Verlegung zur medizinischen Diagnose (Aufenthalt in einem natürlich belüfteten Bereich, Anlegen einer chirurgischen Maske für die Person, die Symptome zeigt, und Handdesinfektionsmittel mit 70% Alkohol),
(d) das Tragen einer chirurgischen Maske, einer Schutzbrille, von Schuhwerk, eines langärmeligen, wasserdichten Schutzanzugs und von Handschuhen durch alle Personen, die den vorübergehenden Einschlussbereich betreten (gebrauchte Schutzausrüstungen müssen in einem Beutel entsorgt und nicht wieder verwendet werden, und die Hände müssen anschließend gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden),
(e) Belüftung des vorübergehend isolierten Bereichs und Reinigung und Desinfektion von Flächen und Gegenständen nach der Entlassung des Patienten mit einer 0,1%-Chlorlösung (4 Teelöffel 5%-Chlorgehalt auf 1 Liter Wasser) oder 70%-Ethylalkohol für 10 Minuten (das Reinigungsmaterial sollte vor der Wiederverwendung entsorgt oder bei 90°C gewaschen werden),
(f) das Verfahren zur Überweisung des COVID-19-infizierten Verdächtigen und aller Kontaktpersonen des Patienten an die zuständige Behörde des Hafens ab zwei Tagen vor Auftreten der Symptome.

Für die Durchführung des schriftlichen Plans muss eine sachkundige Person benannt werden, die in dem schriftlichen Plan festgelegt wird und deren Daten aufgezeichnet werden.

Wenn einer der Insassen kompatible Symptome entwickelt, muss der Plan in die Tat umgesetzt werden. Der Patient muss von einem Arzt untersucht und ein Labortest auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden.

Wenn im Labor bestätigt wird, dass der Patient eine COVID-19-Infektion hat, sollte der Patient in einer Einrichtung an Land isoliert werden, und diejenigen, die direkt mit dem Patienten in Kontakt gekommen sind, sollten 14 Tage lang in einem Boot oder einer anderen Einrichtung an Land oder zu Hause unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie Griechen sind.

Alle Maßnahmen, die für die anschließende Bewältigung des Vorfalls erforderlich sind, erfolgen in Übereinstimmung mit den Anweisungen der zuständigen Gesundheitsbehörde und des EODY.

Korrekte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung

Antiseptika, Desinfektionsmittel, persönliche Schutzausrüstung und Reinigungsmaterial sollten in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Es sollte schriftliche Anweisungen für die ordnungsgemäße Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung geben, und die Schiffsbesatzung sollte wissen, wie man sie benutzt.
Informationen über persönliche Schutzausrüstungen für Besatzungsmitglieder je nach ihren Aufgaben auf dem Schiff und ihre angemessene Verwendung sind in Anhang 2 enthalten.

Empfehlungen für Besatzung und Passagiere

Besucher und Besatzung an Bord

Besuche auf dem Boot und Versammlungen, die die zulässige Höchstzahl von Personen an Bord überschreiten, sollten vermieden werden. Wenn externe Besatzungsmitglieder das Boot betreten, muss der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, und es wird empfohlen, dass sowohl die externen Besatzungsmitglieder als auch die Insassen eine Schutzmaske tragen, solange sich externe Besatzungsmitglieder auf dem Boot befinden. Auch die sanitären Anlagen des Schiffes dürfen von der externen Besatzung nicht benutzt werden.

Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung

Beim Besuch von abgedeckten Einrichtungen vor Ort wird das Tragen einer Schutzmaske empfohlen.
Beim Betanken, Festbinden und anderen Vorgängen, bei denen die Oberflächen der von vielen Menschen benutzten Geräte berührt werden müssen, sollten Handschuhe getragen werden, und es gibt keine kurzfristige Handwaschmöglichkeit oder antiseptische Station.
Die Handschuhe sollten gemäß den Anweisungen für ihre korrekte Verwendung angelegt und entfernt werden. Es wird betont, dass die Verwendung von Handschuhen das Händewaschen nicht ersetzt. Vor und nach dem Ausziehen der Handschuhe sollte eine Handhygiene mit Wasser und Seife oder einem Antiseptikum durchgeführt werden.

Persönliche Hygiene

Eine Händedesinfektion mit Wasser und Seife ist angezeigt. Wenn die Hände nicht sichtbar verschmutzt sind, kann alternativ eine alkoholische antiseptische Lösung mit 70% Alkohol verwendet werden. Es wird betont, dass die Verwendung von Handschuhen das Händewaschen nicht ersetzt. Vor und nach dem Ausziehen der Handschuhe sollte die Händehygiene mit Wasser und Seife oder einem Antiseptikum durchgeführt werden.
Am Eingang zu den Innenräumen des Schiffes müssen antiseptische Stationen vorhanden sein.
Es sollte auf eine korrekte Atemwegshygiene geachtet werden, d. h. Mund und Nase beim Murmeln und Husten mit einem Taschentuch abdecken, dieses dann in eine Plastiktüte werfen und die Hände desinfizieren. Zu diesem Zweck sollten Sie für die entsprechende Ausrüstung sorgen (Taschentücher oder Papierhandtücher, Einweghandschuhe, Plastiktüte usw.).
Die Berührung von Gesicht, Nase und Augen sollte vermieden werden.

Soziale Distanz

Beim Besuch von Innen- und Außenbereichen an Land wird empfohlen, einen Sozialabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten und eine Schutzmaske zu tragen.
In Charterbooten muss das Innenpersonal eine Maske tragen und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.

Schulungen für Besatzung und Passagiere

Die Besatzung muss entsprechend ihren Aufgaben wie folgt unterwiesen und geschult werden: in dem Plan zur Bewältigung eines COVID-19-Verdachtsfalls, in der Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen, in der Anwendung persönlicher Hygiene und sozialer Distanzierung sowie in anderen besonderen Vorschriften der Bestimmungshäfen zur Verhütung einer COVID-19-Infektion.

Die Informations- und Schulungsmaßnahmen zielen insbesondere darauf ab:
- dass sie nicht reisen sollten, wenn sie in den 14 Tagen vor der Reise mit einem COVID-19-Patienten in Kontakt gekommen sind.
- Handwaschtechniken (häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife für mindestens 20 Sekunden, die Verwendung von Handschuhen ersetzt die Handhygiene nicht).
- Nach welchen Tätigkeiten sollten die Hände gewaschen werden, z. B. nach jedem Kontakt mit einer anderen Person oder deren Atemwegssekreten (Speichel, Tröpfchen), mit Gegenständen, die von anderen Personen berührt wurden, wie Handläufe, Griffe usw., vor dem Anlegen der Maske, vor und nach dem Abnehmen der Maske, vor und nach dem Ausziehen der Handschuhe, nach dem Toilettengang, vor dem Essen, vor dem Berühren des Gesichts usw.
- In diesen Fällen wird empfohlen, anstelle des Händewaschens Antiseptika zu verwenden (wenn die Hände nicht sichtbar verschmutzt sind, kann z. B. eine alternative Alkohollösung verwendet werden).
- Sorgfältige Einhaltung der Hygienemaßnahmen, insbesondere: Vermeidung des Kontakts der Hände mit Mund, Nase oder Augen.
- Kontakt mit Patienten mit Atemwegssymptomen ist zu vermeiden.
- Ordnungsgemäße Abfallentsorgung.
- Korrekte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (Maske und Handschuhe).
- Die Besatzung und die Passagiere sollten angewiesen werden, relevante Symptome einer COVID-19-Infektion sofort den Kapitänen zu melden.

Belüftung und Klimatisierung

Es ist ratsam, den Raum so gut wie möglich zu lüften. Es wird empfohlen, die gemieteten Schiffe drei Stunden vor dem Einzug der neuen Mieter zu reinigen.

Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten

Die Anweisungen für die Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten sind im Rundschreiben des Gesundheitsministeriums zu diesem Thema enthalten: "Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in schwimmenden Transportmitteln im Falle des Transports von Covid-19-Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen".

EU HEALTH PORTAL Die europäischen Aktionsrichtlinien, die für Schiffe auf internationaler Fahrt vorgesehen sind.

Transaktionen vermeiden direkte

Es wird empfohlen, Online-Transaktionen, Bestellungen, Käufe von Dienstleistungen und Waren, Ausrüstungsgegenständen und telefonischer Kommunikation den Vorzug zu geben, wo immer dies möglich ist.

Lesen Sie den Beitrag auf Griechisch hier: https://www.tourismtoday.gr/

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